1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages. Beide Vertragsparteien unterwerfen sich dem österreichischen Recht, insbesondere auch bei Lieferungen ins Ausland. Eine Bestellung wird erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
2. AUFTRÄGE, OFFERTE, PREISE
a) Aufträge, die über Vertreter oder mündlich bzw. telefonisch erteilt werden, gelten erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Neben- oder Zusatzvereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
b) Erstellte Offerte sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
c) Die Annahme von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
d) Die Preise unserer Geräte, Ersatzteile und des Zubehörs verstehen sich freibleibend und werden zu den jeweiligen Tagesnotierungen berechnet.
3. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Verfügungen über unsere Geräte während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes sind unzulässig. Wird über unsere Geräte dennoch verfügt oder werden diese weiter veräußert, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf allfällige Kaufpreis- oder Benützungsentgeltsforderungen des Kunden gegen jeden Dritten. Die Forderungen gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei aufrechtem Eigentumsvorbehalt auf unser Verlangen jederzeit seine Abnehmer mitzuteilen und unbeschadet unserer darüber hinausgehenden Befugnisse auf unsere Aufforderung seinen Abnehmern die erfolgte Abtretung an uns unverzüglich bekannt zugeben. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme unserer Geräte ist der Kunde verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief binnen 24 Stunden zu verständigen.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Zahlungen netto Kassa. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen zum banküblichen Zinssatz verrechnet.
b) Unvereinbarte Abzüge oder Aufrechnungen von uns nicht anerkannter oder nichtfälliger Gegenforderungen sind unzulässig. Bei Kontokorrentverrechnung gilt eine Zahlung jeweils als für die am längsten fällige Schuld geleistet.
5. LIEFERFRISTEN
a) Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bestellung rechtsverbindlich geworden ist, jedoch nicht früher, als alle vom Besteller zu machenden endgültigen Angaben für die Ausführung der Bestellung vorliegen.
b) Bei Lieferverzug hat uns der Käufer mittels eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen zu Stellen.
c) Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, sonstiger Betriebsstörungen, Ausstände usw., uns zwar gleichgültig, ob sich diese Vorgänge bei uns oder beim Zulieferer ereignen. Die Einhaltung der Lieferfrist hat auch die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Voraussetzung.
e) Versandkosten gehen zu Lasten des Empfängers, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
6. MONTAGE- UND SERVICELEISTUNG
a) Montage- und Serviceleistungen werden von der, von uns beauftragten Partnerfirma gesondert beauftragten Subunternehmen durchgeführt, und wenn nicht anderes schriftlich vereinbart, gesondert verrechnet.
b) Nicht im Montageumfang inbegriffen sind: Maurer- bzw. Stemmarbeiten, sowie Elektro-, Wasser- und Gasinstallationen.
7. GEWÄHRLEISTUNG
a) Für alle verkauften Geräte leisten wir :
vollen Materialersatz innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung. Innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung erfolgt auch der Arbeitsaufwand kostenlos. Wir gewährleisten, dass bei Anschluss an die vorgeschriebene Spannung sowie bei einwandfreien Spannungsverhältnissen und richtiger Bedienung, vorschriftsmäßiger und fachgemäßer Installation durch den konzessionierten Fachbetrieb die im Prospekt angegebenen Leistungen und Funktionen erfüllt werden: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass keinerlei Eingriffe von unbefugter Hand vorgenommen und die geltenden Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Für Garantiearbeiten außerhalb unserer Geschäftszeiten gilt ausschließlich kostenloser Materialersatz. Arbeitszeit und Fahrtkosten werden verrechnet.
b) Für eventuelle kleine Schäden und Fehler, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, wird von uns keine Haftung übernommen. Der Käufer hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Erhalt der Ware mit eingeschriebenem Brief zu beanstanden.
8. TRANSPORTSCHÄDEN
a) Bei etwaigen Transportschäden ist sofort die Ausstellung eines Schadenprotokolls (Bahn, Post, Spediteur) zu veranlassen. Die Ware ist bei Übernahme sofort auf eventuelle Transportschäden zu überprüfen. Im Schadensfall ist die Art der Beschädigung am Frachtbrief vom Frachtführer bestätigen zu lassen.
b) Bei der Anerkennung der Mängel verpflichten wir uns, nach Rücklieferung der beanstandeten Waren an uns in angemessener Frist mangelfreie Ersatzware zu liefern.
c) Ergibt sich bei der Rücksendung von Geräten, dass die Beanstandungen zu Unrecht erfolgt sind, so sind wir berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung zu verrechnen.
9. RETOUREN
Rückwaren werden nur angenommen, wenn vorher über die Rücknahme eine Vereinbarung getroffen wurde.
10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
a) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Klagenfurt. Bei der Lieferung ins Ausland findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
b) Ist der Käufer Nichtkaufmann im Sinne des Handelsgesetzes, so gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzes als vereinbart, soweit sie nicht durch vorstehende Bedingungen abgeändert sind.